Abfallarten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zugelassenen- und nicht zugelassenen Abfallarten.

Bauschutt

Bodenaushub

Gartenabfall

Baumisch-abfälle

Pappe/Papier

Schrott

Sperrmüll

Sonstiges

Abfallcontainer

Wie Sie Ihren Abfallcontainer ordnungsgemäß beladen.

Bauschutt

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Zugelassen

– Mineralisches Material, welches beim Abbruch von Bauwerken anfällt, Mörtel, Betonbruch, Fliesen, Sanitärkeramik.

– Alles weitere ist nicht zugelassen nur nach Absprache.

– Rigips muss extra entsorgt werden!

Bodenaushub

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Zugelassen

– Bodenmaterial (reines Material), das bei Hoch- oder Tiefbaumaßnahmen anfällt. Findlinge gewachsener Fels.

– Alles weitere ist nicht zugelassen nur nach Absprache.

Baustellenabfall

Sind im Bauschutt nichtzugelassene Stoffe enthalten, muss der Container als Baustellenabfall entsorgt werden.
Das kostet erheblich höhere Kippgebühren !!

Spezialdeponien

Verunreinigter Boden muss ggf. als Sonderabfall auf Spezialdeponien entsorgt werden. Mit hohen Transportkosten und hohen Entsorgungskosten

Garten- und Grünabfall

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Zugelassen

– Laub, Grasschnitt, Äste bis 8cm und Strauchwerk.

– Alles weitere ist nicht zugelassen nur nach Absprache.

Baumischabfälle

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Zugelassen

– Alles was beim Bau anfällt! zusätzlich Fliesen verbunden mit Rigibs.

– Asbest, Öle, Fette, Druckbehälter, Dämmwolle, Reifen und Styropor sind nicht zugelassen nur nach Absprache.

Beimengungen

Beimengungen anderer Stoffe, insbesondere von Plastiksäcken oder -Tragetaschen, machen eine besondere Entsorgung des gesamten Containerinhalts notwendig und verursachen deutlich höhere Kosten !

Baumeister GmbH

Rufen Sie uns jederzeit an!

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Pappe/Papier

Zugelassen sind:
Pappe oder Papier frei von Anhaftungen.
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Sperrmüll

Zugelassen sind:
Abfälle aus Wohnungs-/ Kellerentrümplungen, (keine Batterien) Lacke, FCKW-haltige Abfälle
(Kühlschränke etc.), Fernseher, Computer etc.
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Schrott

Zugelassen sind:
Metalle aller Art ohne weitere Anhaftungen.
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Sonstiges

Teerpappe, Dachpappe oder sonstige teerhaltige Abfälle. Asbesthaltige Abfälle
z.B. Eternitplatten und Eternit-Pflanzgefässe. Dämmwolle (separat dafür zugelassener Entsorgungssack kann über uns bezogen werden)

Informieren Sie sich über das richtige Beladen von Abfallcontainern.

In jedem Fall entstehen zum Teil hohe Zusatzkosten, die der Kunde zu tragen hat – und zwar auch dann, wenn Dritte unzulässige Stoffe in den Container eingebracht werden!
Container sind gleichmäßig und nur bis zur Höhe des Randes vom Abfallcontainer zu beladen.
Nur solche Abfallstoffe in die Container füllen, für die der Container bestellt wurde. Werden andere Abfallstoffe eingefüllt oder sind die Abfälle mit anderen Stoffen vermischt oder enthalten Sie Beimengungen:
erhebt die Entsorgungsstelle bis zu zehnfach höhere Kippgebühren.
die Entsorgung kann nur auf einer weiter entfernt liegenden Anlage erfolgen.
eine Entsorgung in zumutbarer Weise ist überhaupt nicht möglich, dann hat der Kunde den Container zu entladen und selbst für eine ordnungsgemäße Beseitigung der Abfälle zu sorgen.